Förderung von Ferienfreizeiten
Gemeinsam aktiv- Sport, Gemeinschaft & Erlebnis
Der Landkreis Görlitz fördert Ferienfreizeiten, die Kindern und Jugendlichen Spaß an Bewegung, Teamgeist und gesellschaftliches Engagement vermitteln.
Grundlage ist die vom Kreistag am 06. März 2019 beschlossene Sportförderrichtlinie des Landkreises Görlitz.
Ziele der Ferienfreizeiten
Gefördert werden Ferienmaßnahmen, die einen Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung junger Menschen leisten.
Sie sollen:
- zur demokratischen Erziehung der Jugend beitragen,
- soziales Verhalten fördern,
- die Gesundheitserziehung unterstützen,
- jugend- und gesellschaftspolitisch wirken,
- und internationale Verständigung wecken.
Förderung & Antragstellung
- Die Förderung erfolgt im Auftrag des Landkreises Görlitz über den Oberlausitzer Kreissportbund e. V.
- Antragsfrist: 31. Januar des jeweiligen Förderjahres
- Antragstellung: direkt beim Oberlausitzer Kreissportbund e. V.
- Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und kann bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Übernachtungskosten,
- Nutzungskosten,
- Kosten für die zentrale Verpflegung der Teilnehmer,
- Kosten die im Zusammenhang von Freizeitaktivitäten der Teilnehmer stehen,
- Fahrkosten.
Nicht förderfähig sind:
- Anschaffungskosten.
Downloads & Informationen
Alle wichtigen Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads.
