Schulungen für Vereinsvorstände
Der Vorstand ist ein unentbehrliches Organ des Vereins, der ohne ihn nicht handlungsfähig wäre. Als juristische Person braucht der Verein Menschen, die für ihn die notwendigen Kontakte zur Umwelt herstellen. Das Gesetz gibt daher dem Vorstand die rechtliche Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 26 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Besonders neu gewählte Vorstände, wie Vereinsvorsitzende und Schatzmeister haben Fragen zu Steuern, Finanzen und Recht. Wir bieten für diese Probleme und zur Auffrischung bekannter Sachverhalte mehrere Schulungen an.
Alle Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung mit der Anzahl der anerkannten Lehreinheiten. Für die Eintragung der Lizenzverlängerung sind die Teilnahmebestätigungen und die Originallizenz in der Geschäftsstelle des Oberlausitzer Kreissportbundes abzugeben.
Die Anmeldung erfolgt zentral über das Bildungsportal des LSB Sachsen. Um zum Bildungsportal zu gelangen einfach auf das Feld „Anmeldung“ klicken. Vor der erstmaligen Nutzung des Portals muss sich jeder Nutzer ein eigenes Benutzerkonto anlegen (Registrierung).
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer die Allgemeinen Bildungsbedingungen (PDF) und die Gebührenordnung (PDF) zu unseren Bildungsveranstaltungen an.