Flavia Lehmann
Flavia Lehmann
lehmann@oberlausitzer-ksb.de
03581 75008-13

Gesundheitssportkurse

In den Gesundheitssportkursen des Oberlausitzer Kreissportbundes stehen die Vorbeugung gesundheitlicher Probleme sowie die Stabilisierung und zum Teil die Wiederherstellung der Gesundheit im Vordergrund. Die qualifizierte Anleitung in den einzelnen Kursen erfolgt durch ausgebildete Physiotherapeuten und anerkannte Kursleiter im Gesundheitssport.

Wir holen Sie an ihrem individuellen Fitnesszustand ab und führen Sie langsam und schrittweise zu mehr Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Entspannungsfähigkeit.

Kurse & Termine

  • Vermittlung von Wissen und Verständnis über Aufbau und Funktion der Wirbelsäule
  • Funktionsgymnastik
  • Erlernen von rückengerechten Verhaltensweisen im Alltag und Beruf
  • Koordinationsschulung
  • verschiedene Entspannungsübungen zur Förderung des natürlichen Gleichgewichts

Zeit & Ort:  Dienstag, 19:00 – 20:00 Uhr
Schule zur Lernförderung, Sportraum (Musikschule) Ziegelstraße 1, 02943 Weißwasser, nicht barrierefrei

13.01. bis 31.03.2026 | Kurs-Nr.: 001/2026 | 10x
07.04. bis 09.06.2026 | Kurs-Nr.: 006/2026 | 10x

Kursleiter: Christina Weise

Gebühr: 80,00 Euro

Zeit & Ort:  Dienstag, 20:00 – 21:00 Uhr
Schule zur Lernförderung, Sportraum (Musikschule) Ziegelstraße 1, 02943 Weißwasser, nicht barrierefrei

13.01. bis 31.03.2026 | Kurs-Nr.: 002/2026 | 10x
07.04. bis 09.06.2026 | Kurs-Nr.: 007/2026 | 10x

Kursleiter: Ljudmilla Köppen

Gebühr: 80,00 Euro

  • Kreislauftraining durch leicht erlernbare Schrittkombinationen
  • gezielte Lockerung, Kräftigung und Dehnung verschiedener Muskelgruppen
  • Koordinationsschulung
  • Verschiedene Entspannungsformen

Zeit & Ort:  Mittwoch, 18:30 – 19:30 Uhr
Schule zur Lernförderung, Sportraum (Musikschule) Ziegelstraße 1, 02943 Weißwasser, nicht barrierefrei

14.01. bis 01.04.2026 | Kurs-Nr.: 005/2026 | 10x
08.04. bis 10.06.2026 | Kurs-Nr.: 010/2026 | 10x

Kursleiter: Ljudmilla Köppen

Gebühr: 80,00 Euro

„Diese Maßnahme wird (mit-)finanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“