Versicherung / GEMA
Die Partnerschaft zwischen dem Landessportbund Sachsen e.V. und der ARAG Sportversicherung ist für die meisten Vereine, Fachverbände sowie Stadt- und Kreissportbünde eine der wichtigsten Grundlagen für das Vereinsleben.
Die damit erzielte Grundabsicherung bedeutet einerseits, dass der Versicherungsschutz für die Mehrzahl der Vereine und Verbände gegeben ist. Jedoch ersetzt sie andererseits nicht die private Vorsorge des Einzelnen.
Ein Rahmenvertrag mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ermöglicht gewählten ehrenamtlichen Funktionsträgern des Landessportbundes Sachsen und seiner Mitgliedsorganisationen gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz.
Übungsleiter im Bereich des Landessportbundes Sachsen haben unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Mehr Informationen:
Link zu Sportversicherung LSB
Rahmenvereinbarungen mit der GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit Sitz in Berlin hat mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) einen deutschlandweit gültigen Gesamtvertrag geschlossen.
Diesem Gesamtvertrag haben sich die Landessportbünde in einer Zusatzvereinbarung als Berechtigte zur Inanspruchnahme der tariflichen Vorzugssätze angeschlossen. Die jetzige Zusatzvereinbarung gilt ab 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 und enthält die tariffreien, mit dem Beitrag an den Landessportbund Sachsen (LSB) „abgegoltenen Musiknutzungen“ für alle LSB-Mitglieder.
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